Gebet der Vereinten Nationen (1942)
Unsere Erde ist nur ein kleines Gestirn im großen Weltall. An uns liegt es, daraus einen Planeten zu machen, dessen Geschöpfe nicht von Kriegen gepeinigt werden, nicht von Hunger und Furcht gequält, nicht zerrissen in sinnlose Trennung nach Rasse, Hautfarbe oder Weltanschauung. Gib uns Mut und Voraussicht, schon heute mit diesem Werk zu beginnen, damit unsere Kinder und Kindeskinder einst stolz den Namen Mensch tragen.
Informationen für die Flüchtlingshilfe
22.6.2017 : HINWEIS : ich bitte um Verständnis, dass ich z.Zt. keine Einzelanfragen beantworten kann. Lesen Sie deshalb bitte ALLE Kapitel dieser Homepage Seite. Für weitere Details, die Sie hier NICHT finden, können Sie sich gern an Herrn Joachim Glaubitz vom Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. wenden . Sein Email Konto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Informationen i.S. Datenschutz : bitte lesen Sie die Hinweise unter "Datenschutz"
- 23.09.2016 : Im Rahmen unserer ehrenamtlichen Unterstützung von Flüchtlingen aus Eritrea haben wir bei der Zusammenarbeit mit den Behörden ( z.B. Ausländeramt, Sozialamt, JobCenter, Wohnungsamt, Stadtverwaltung ) und im Zusammenhang mit dem Prozess des Familiennachzugs ( FNZ) seit vielen Monaten erste Erfahrungen mit Behörden, dem UNHCR und Botschaften gemacht, die wir gern mit Ihnen teilen wollen.
Hier geht es z.B. um die Einhaltung von Fristen (z.B. Antrag auf FNZ bei der Botschaft oder Ausländeramt), Anmeldung von Terminen für die Abgabe von Visa-Anträgen bei der Botschaft, Ausfüllen der Visa-Anträge Kat D (Langzeitvisa), notwendige Dokumente hierfür, etc. etc.
Die erste Familie ist Anfang Dez. 2016 und die zweite Familie am 17.4.2018 aus Khartoum, Sudan nach Viernheim eingereist . Beide Familien werden nun weiter von uns betreut.
Sie können gern den Link zu diesem Beitrag an andere interessierte Personen und Institutionen weitergeben. Nutzen Sie hierzu den Button in der oberen rechten Ecke dieser Seite. Hier finden Sie auch den Button für einen Ausdruck dieses Beitrages.
Schauen Sie doch bitte immer mal wieder vorbei: die Beiträge werden - bei Bedarf - immer wieder ergänzt.
Wir sind mit diversen Helferinitiativen vernetzt.
Unter diesem Link finden Sie weitere sachdienliche Hinweise : --> AsylForum
Bitte beachten Sie auch den Allgemeinen Hinweis des Verfassers ganz am Ende von
Teil 1 dieses Beitrages.
- Diese Seite ist in 2 Teile aufgeteilt :
- Teil 1 : Informationen zum Familiennachzug
- Teil 2 : Sonstige Informationen für die Zusammenarbeit mit Flüchtlingen
Informationen erhalten Sie am Ende dieser Seite
- Teil 1 : Informationen zum Familiennachzug
TEIL 1 : Informationen zum Familiennachzug
HINWEIS : dieser Leitfaden befass sich NUR mit dem FNZ von Flüchtlingsfamilien. Informationen über
den Nachzug von anderen Ausländern nach Deutschland finden Sie in den Homepages der deutschen Botschaft des Landes , aus dem der Ausländer ausreisen will !
Leitfaden für den Familiennachzug (FNZ) von Flüchtlingsfamilien (Stand : 28.08 .2019 - Änderungen in ROT; Siehe Stufe 1 A und B ) :
28.8.19: Unter diesem Link finden Sie eine Zusammenstellung von Pro Asyl über die neuesten Gesetze per 21. 8.2019 :
--> PRO_ASYL_Neuregelungen_des_Migrationspaketes
28.8.19: Unter diesem Link finden Sie einen Hinweis auf die BAMF Migrations -ERSTberatungsstellen in Deutschland :
--> BAMF Migrations -ERSTberatungsstellen
Unter diesem Link finden Sie eine Arbeitshilfe der Caritas : --> Arbeitshilfe der Caritas Stand: März 2018
( Caritas schreibt am 21.1.19 hierzu : wir planen derzeit, im Laufe des Frühjahrs eine Überarbeitung der Broschüre zu erarbeiten, die auf die aktuelle Verwaltungspraxis eingeht.)
Unter diesem Link finden Sie eine Arbeitshilfe des DRK Suchdienstes : (Stand: 04.06.2018 - 231 KB )
-->> DRK Suchdienst Informationen zu FNZ §36a_Familiennachzug subsid. Geflüchteter
9.02.2018/7.4.2018/14.5.18/15.10.18: Registrierung der kirchlichen und muslimischen Heiratsurkunden durch die Behörden in Eritrea
Es erreichen uns Informationen der Botschaften in Khartoum, Sudan und Addis Abeba,Äthiopien, dass Visa abgelehnt werden, weil die nachgereichten registrierten Heiratsurkunden Merkmale von Fälschungen aufweisen ! Die Botschaft hat Möglichkeiten, Fälschungen zu erkennen, z.B. fehlen wichtige Stempel wie die Überbeglaubigungsstempel des Aussenministeriums in Asmara ! Jede ordnungsgemäße Registrierung weist am unteren Rand 4 Stempel auf !!
Es ergeht hiermit die Bitte an alle Helfer, den Flüchtlingen , ihren Frauen im Sudan, in Äthiopien, etc. und deren Angehörigen oder Bekannten/Freunden in Eritrea ausdrücklich zu erklären, dass die Registrierung NUR bei den zuständigen staatlichen Behörden in Eritrea vorzunehmen ist. Es ist aber sinnvoll, dass der Flüchtling in DE die Registrierung AUCH bei der Botschaft von Eritrea in Berlin bzw beim Konsulat in Frankfurt persönlich beantragt ,auch wenn es hier erhebliche Vorbehalte gibt, die die Botschaften jedoch nicht gelten lassen. Es gibt gewisse Voraussetzungen/Notwendigkeiten ( 15.10.18: 2 % Service Gebühr & persönlich unterschriebene Bestätigung ) damit ein Flüchtling aus Eritrea in DE die Hilfe seiner Behörden in Anspruch nehmen kann. Die von mir auf der rechten Seite der Homepage unter "Aktuelles" genannten Hilfsorganisationen sind hierüber informiert und geben Ihnen sicher Auskunft. Es hat sich gezeigt, dass die Botschaften auf der Einreichung der behördlichen Registrierung der Heiratsurkunden in Eritrea bestehen, weil - so die Aussagen der Botschaften - die Registrierung im Gesetz von Eritrea vorgesehen ist. Die von einigen Hilfsorganisationen vertretene Meinung, die Registrierung in Eritrea sei gar nicht vorgesehen, wird von den Botschaften m.W. scheinbar nicht geteilt ! MIr ist z.Zt. kein Fall bekannt, dass die Botschaften auf die Registrierung verzichtet hätten !!
Die Registrierung wird dann von den Behörden in Eritrea vorgenommen ( nicht in DE) .Bei allen anderweitig erlangten Registrierungen muss mit dem Risiko einer Fälschung gerechnet werden. Wenn nicht in einer von der Botschaft gesetzten Frist eine "echte" Registrierung eingereicht wird, hat das ggfs die sofortige Ablehnung der Visa zur Folge;eine Einreise nach DE ist somit event. ausgeschlossen. Inwieweit später - nach erfolgter Ablehnung - die Möglichkeit der Nachreichung einer "echten" Registrierung möglich ist, muss mit der Botschaft von Fall zu Fall besprochen werden. In diesem Zusammenhang muss auch nochmal auf die Belehrung nach
§ 55 ( s. Formular Stufe 2 : Botschaft Khartoum ) hingewiesen werden. Hier versichert der Antragsteller durch Unterschrift, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass falsche Angaben gegenüber den deutschen Behörden die Ablehnung eines Visums, gffs sogar Ausweisung zur Folge haben. Die Helfer werden gebeten, auch diesen Umstand bei der Registrierung der Heiratsurkunden nochmal ausdrücklich zu erwähnen.
19.2.19 : Bei Heirat in Äthiopien oder Sudan : Registrierung der religiösen Heiratsurkunden durch die Behörden in Addis Abeba und Khartoum
Die Botschaft in Addis schreibt am 31.1.19 : religiöse Urkunden aus Äthiopien werden nicht anerkannt. Es findet keine Legalisierung durch die Botschaft statt. Es muss eine zivilrechtliche Heiratsurkunde vorgelegt werden.
Es ist das Standesamt des gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Also der Ort wo die Familie aktuell wohnt.
HINWEIS von Steyrl: in Addis kann hier das IOM-Office sicher weiterhelfen, z.B. feststellen welches Standesamt zuständig ist.
15.10.18 : Verfahren NACH Ablehnung eines Visums
hier empfehle ich folgenden link zur Homepage der deutschen Botschaft in Addis Abeba :
"Suche" --> Eingabe "Remonstrationsverfahren" ; dann erhalten Sie einen link zum Merkblatt :
REMONSTRATION UND KLAGEERHEBUNG (Stand August 2017)
13.3.19: NUR für den Fall der Ablehnung eines Visums ( z.B. wegen fehlender staatlicher Registrierung der
Heiratsurkunde ) käme das Remonstrationsverfahren bzw. eine Klage in Frage. Für diese Fälle ist es ratsam u.a. die Informationen bereit zu halten, die Sie dem NEUEN Merkblatt - Stand März 19 - der Botschaft in Addis entnehmen können.
7.4.2018: Einschalten eines Rechtsanwaltes
Mich erreichen immer wieder Zuschriften mit der Information, dass ein Anwalt eingeschaltet wurde bzw werden soll. Inwieweit es sinnvoll ist, nur für den FNZ einen Anwalt zu beauftragen, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Ich habe hier folgenden Hinweis: fragen Sie den Anwalt, ob er Erfahrungen mit dem Ausländerrecht und den Abläufen des FNZ hat . Weiterhin sollte er die Zeit haben, den gesamten FNZ - wie er hier in meiner Homepage beschrieben ist - von A bis Z über den langen Zeitraum zu betreuen und zu begleiten. Lassen Sie sich ein Angebot geben, welche Leistungen er zu welchem Honorar - als Festpreis !! - erbringen wird.Stellen Sie dann sicher, dass der Flüchtling dieses Honorar auch bezahlen kann.
Der Flüchtling wird für den Anwalt eine Vollmacht unterschreiben müssen, die dem Anwalt meist die alleinige Vollmacht für eine Vertretung der betreffenden Angelegenheit gibt.In diesen Fällen empfehle ich, dass sich die Helfer mit Aktionen gegenüber Behörden, inkl. Botschaften sehr zurückhalten, um Probleme für den Flüchtling zu vermeiden. In jedem Fall sollte der Helfer enge Absprache mit dem Anwalt halten.
Sollte ein Visumsantrag von der Botschaft bzw. der AuslBeh abglehnt werden und somit ein Remonstrations-Verfahren eingeleitet oder Klage erhoben werden, ist es sicher sinnvoll, einen - im Ausländerrecht versierten - Anwalt einzuschalten.
I ) Vorwort des Verfassers
Wir arbeiten als ehrenamtliche Helfer im Rahmen des Projektes www. ich bin ein Viernheimer.de und unterstützen Flüchtlinge bei der Beantwortung der täglich auftretenden Fragen und Bewältigung der Probleme.
Aufgrund einiger Erfahrungen mit von uns betreuten laufenden Verfahren zum Familiennachzug von Flüchtlingen aus Eritrea, deren Familien sich z.Zt. in Khartoum, Sudan und/oder in Addis Abeba, Äthiopien aufhalten, habe ich diesen Leitfaden erstellt.
Für Flüchtlinge anderer Nationalitäten, die sich z.Zt. in anderen Ländern aufhalten, gelten von Fall zu Fall eventuell andere Bedingungen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für den FNZ dürften die hier gemachten Hinweise aber als Richtschnur grundsätzlich gelten. Details hierzu sind aber den speziellen Merkblättern der Deutschen Botschaft des Landes zu entnehmen, in dem sich die Familie z.Zt. aufhält. Das trifft z.B. auf Flüchtlinge aus Somalia, Irak, Afghanistan, Jemen, Äthiopien, Dschibuti und auf alle anderen aus Westafrika zu.
Für Flüchtlinge aus Syrien gilt dieser Link : https://familyreunion-syria.diplo.de/webportal/desktop/index.html#start
Der Leitfaden richtet sich an ehrenamtliche Helfer und Organisationen, die helfend tätig sind. Er soll aber auch dazu dienen, den betroffenen Behörden wie z.B. Ausländeramt, Botschaften und UNHCR - die z.Zt. alle stark belastet sind - die Arbeit zu erleichtern, indem sie gern auf diesen Beitrag verweisen können, um nicht immer wieder die gleichen Fragen beantworten zu müssen.
4.5.2017 : An dieser Stelle darf ich allen Helfern und Initiativen danken, die inzwischen durch ihre Hinweise dazu beigetragen haben, den vorliegenden Leitfaden immer vollständiger zu machen.
Die Helfer sollten vorzugsweise die englische Sprache verstehen, weil z.B. die Korrespondenz mit den lokalen UNHCR Büros und mit lokalen Helfern nur in Englisch möglich ist. Falls Sie kein Englisch verstehen, sollten Sie sich aber nicht von dieser honorigen Unterstützung abhalten lassen. Sie werden jemanden in Ihrem Umfeld finden, der Ihnen in den wenigen Fällen hilft.
Hinweis : es wird dringend empfohlen, dass sich der Helfer vom Flüchtling eine Vollmacht unterschreiben lässt, damit der Helfer weitgehend autonom dem Flüchtling bei allen Behörden, etc. helfen kann. Diese Vollmacht sollte dann sofort der Botschaft und der Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt werden. Nur so werden dem Helfer - wegen Datenschutz ! - Informationen erteilt und er kann frei mit den Behörden sprechen und korrespondieren! Diese Vollmacht wird auch in den Merkblättern der Botschaften gefordert.
Ein Muster kann vom Verfasser zur Verfügung gestellt werden. ( als WORD-Datei )
Mustervollmacht der Caritas als PDF-Datei : --> Vollmacht Muster Caritas
Zeit- und Finanzbedarf und Wohnung
Es sollte dem Flüchtling gleich zu Beginn erklärt werden, dass das gesamte Verfahren des FNZ mit einem erheblichen Zeit- und Finanzbedarf verbunden ist, um nicht falsche Hoffnungen zu unterstützen.
Zeitbedarf
Die Vergabe eines Termins für die Vorsprache/Interview zwecks Vorlage der Visaanträge bei der Deutschen Botschaft liegen z.Zt. bei vielen Monaten.
8.2.17: Die Deutsche Botschaft in Äthiopien schreibt im Feb. 2017 : Nach erfolgreicher Registrierung auf der Vormerkliste, bekommen die Antragsteller von der Botschaft automatisch per E-Mail einen Termin zugewiesen. Aufgrund der hohen Zahl der Registrierungen kann es bis zu einem Jahr dauern, bis ein Termin zugewiesen wird.
8.2.17: Terminvergabe für nationale Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung : Wartezeiten von aktuell zehn bis zwölf Monaten (Änderungen jederzeit möglich) Danach ist dann noch mit weiteren Monaten für die Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft, ggfs. mit weiteren Wochen für die Besorgung von zusätzlichen Dokumenten inkl. Übersetzung, ggfs. mit weiteren Monaten für den DNA-Test ( inkl. Auswertung und Zertifikat), ggfs. mit weiteren Wochen Bearbeitungszeit bei der Ausländerbehörde , für die Beantragung des National Passes , ggfs. mit weiteren Wochen für Beantragung des Ausreisevisums und für die Ticketbuchung zu rechnen.
Jeder Helfer sollte berücksichtigen, dass er den Flüchtling die ganze Zeit über betreuen muss, d.h. bis zur Einreise der Familie nach DE und inkl. Finden einer Wohnung !! Wer diesen langen Prozess nicht begleiten kann oder will,sollte im Sinne aller Beteiligten versuchen, sofort einen anderen Helfer zu gewinnen.
Um Ihnen einen Eindruck über die Dauer des Verfahrens zu geben, darf ich Sie informieren, dass ich in einem Fall seit dem 10. Sept. 2015 involviert war. Und die Familie dann am 2. Dez. 2016 nach DE eingereist ist. D.h. wir sprechen hier von mindestens 15 Monaten bis zur Einreise !
8.2.17: NACH DER EINREISE sind eine Reihe von weiteren Schritten notwendig, die wir unter Stufe 13 in einer Checkliste dargestellt haben.
Finanzbedarf (am Beispiel von Khartoum für 4 Personen)
a) Visagebühren ( siehe Stufe 9 A ):
z.B. 1 Erwachsener & 3 Kinder ( unter 18 Jahren ) : 75 Euro und 3 x 37,50 Euro= 187,50Euro
b) Der DNA-Test kostet z.B. für eine Familie mit 5 Personen ca. 807 Euro. ( siehe Stufe 12 )
c) Übersetzungen : ca. 200 Euro
d) Flugtickets von Khartoum – Online-Buchung : z.B. mit Egypt Air ( 069/27 300 325 – Frau Weiß )
z.B. Khartoum- Kairo- Frankfurt ( one way) : ca. 500 Euro ab 12 Jahre und 400 Euro für Kinder bis 12 Jahre;
z.B. 1 Erwachsener und 3 Kinder = 500 € + 3x400 € = 1.700 €
oder Ethopian Airlines über z.B:
LST TRAVEL AGENCY LTD, Frau Letina Sereke ( spricht Tigrinya ! ) Tel: 069/75848875 oder 069/75848878 oder Mob: 0160/2371650 ; Fax: 069/75848876;
Website: www.lst-travel.de; Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kosten für 3 Tickets am 13.4.18 ( 1 Erw, 2 Kinder )= 1.038 Euro - One way
e) Kosten für Helfer vor Ort: ca. 500 Euro
f) Unterstützung der Familie im Ausland : ca. 100 Euro pro Monat ( eher konservativ geschätzt )
Annahme: Dauer 12 Monate : 1.200 €
g) Kosten für das Exit Visum im Sudan : Annahme : ca. 50 Euro pro Pass ( 4 Personen=200,--€)
8.2.17 h) Kosten für die National Pässe v.d. Eritreischen Botschaft : Annahme : ca. 200 Euro/Pass
Für die Aufenthaltsgenehmigung (Resident Permits im Sudan) lt. Stufe 11 fallen ebenfalls Kosten an, die aber je nach Fall sehr stark variieren können.
( in einem Fall waren - auch wegen Strafgebühren - 500 Euro pro Pass fällig !)
29.10.2017 : z.Zt. wird von 9.000 sud. Pfund = ca. 450,-- € pro Person / Resident Permit berichtet. ( Kurs: 20 sud. Pfund = 1 Euro )
29.10.2017 : Gesamtkosten: ca. 3.594 € plus 800 Euro für Pässe + Resident Permits ( 4 x 450,-- = 1.800,-- € ) + Fixkosten 1.200 € = 7.394,-- €
Kosten für event. Schleuser sind hier noch nicht gerechnet ; müssen später aber bei der Finanzplanung (d.h. Rückzahlung an die Geldgeber ) berücksichtigt werden.
Hinweis: diese Kosten hat der Flüchtling selbst zu tragen; es steht keine staatliche Unterstützung zur Verfügung.
Wohnung
Z.Zt. das größte Problem für den FNZ. Es wird dringend empfohlen, dass der Wunsch nach Familiennachzug
( FNZ) rechtzeitig durch den Helfer dem Wohnungsamt/Sozialamt der Gemeinde und dem Sozialamt des Kreises gemeldet wird. (Die anderen u.g. Schritte sind aber in jedem Fall durchzuführen )
Die Ausländerbehörde sollte ohnehin von diesem Wunsch informiert sein, z.B. über den Antrag auf FNZ durch den Helfer oder durch Rückfrage der Botschaft in den Fällen, in denen der Antrag direkt an die Botschaft ging.
( siehe u.g. Stufe 1 )
Es wird weiterhin dringend empfohlen, dass sich der hier anerkannte Flüchtling rechtzeitig um eine Wohnung bemüht. Auf keinen Fall sollte so lange gewartet werden, bis die Familie in die BRD eingereist ist. Aufgrund des knappen Wohnungsangebotes muss mit der Wohnungssuche sehr früh begonnen werden. Dem steht aber entgegen, dass das JobCenter im Rahmen der Leistungen nach SGB II nur Miete für Wohnungen für 1 Person unterstützt ! D.h. man kann leider in diesen Fällen keine größere Wohnung anmieten. Eine kleine Wohnung anzumieten, in die dann später die Familie mit einzieht, ist sehr problematisch, weil der Vermieter hier einen Verstoß gegen den Mietvertrag sehen kann. Hier sollte man vorher offen mit dem Vermieter sprechen. Bei Flüchtlingen mit einem Arbeitsvertrag ist die Sachlage etwas einfacher, weil der Flüchtling nicht an die Forderungen des JobCenter gebunden ist. Allerdings gilt auch hier : ein offenes Gespräch mit dem Vermieter wegen der Größe der Familie.
7.7.2018 Da Freizügigkeit beim Aufenthalt besteht, kann eine Wohnung auch in einem anderen Ort gesucht werden. Dies trifft allerdings nur auf den Landkreis zu, in dem der Flüchtling gemeldet ist. Ein Wohnortwechsel in einen anderen Landkreis bzw. Bundesland ist NICHT zulässig. Es wird auf das "grüne Zusatzblatt " zur Aufenthaltserlaubnis " verwiesen. Dieses Zusatzblatt muss - nach Aussage der AuslB - immer zusammen mit dem Aufenthaltstitel (kleiner Ausweis) mitgeführt werden.
Im Augenblick wird seitens der Behörden die Meinung vertreten, dass die Familie nicht in die Flüchtlingsunterkunft des anerkannten Flüchtlings einziehen darf.
Z.Zt. gilt in den meisten Kommunen: die Familien, die einreisen, ohne dass eine Wohnung zur Verfügung steht, werden in der Regel als "obdachlos" eingestuft und dann eventuell in Notunterkünfte oder Obdachlosenwohnungen ( sofern in der Gemeinde überhaupt vorhanden ! ) eingewiesen. In diesen Fällen ist aber die Gemeinde zuständig, auch anderen annehmbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Es wird dem Helfer empfohlen, rechtzeitig VOR Einreise mit dem Wohnungsamt der Gemeinde ein Gespräch zu suchen, um es nicht zur Obdachlosigkeit kommen zu lasen.
1.5.2017: es wird weiter empfohlen, dass der Helfer für den anerkannten Flüchtling beim Sozialamt der Stadt einen Wohnberechtigungschein beantragt ( siehe auch Infos in Teil 2 : Sonstige Informationen für die Zusammenarbeit mit Flüchtlingen )
II) Übersicht über die Stufen des Verfahrens zum Familiennachzug ( FNZ )
Weitere Details ( z.B. Mustertexte ) zu den folgenden Kapiteln folgen weiter unten.
Stufe 1 A : Vorab-Prüfung des Rechts auf Familiennachzug ( FNZ)
Es hat sich als sinnvoll erwiesen, VOR Beginn der Bearbeitung des FNZ-Verfahrens zu prüfen, ob der Flüchtling überhaupt ein Recht auf FNZ hat. Ein Recht auf FNZ besteht dann ,wenn folgendes vorliegt:
- unanfechtbare Anerkennung als Asylberechtigter lt. BAMF Bescheid
- oder unanfechtbare Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft lt. BAMF Bescheid
- oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG
- oder Zuerkennung des subsidiären Schutzes lt. BAMF Bescheid
Hinweise zu # 4 : hier gelten besondere Bestimmungen: Ab 1. August 2018 kann Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für Angehörige der Kernfamilie gewährt werden.Der Nachzug ist auf insgesamt 1.000 Personen pro Monat begrenzt und setzt voraus, dass ein humanitärer Grund vorliegt. Die Entscheidung über die Nachzugsberechtigung wird im Rahmen des Visumverfahrens getroffen.
Siehe auch Hinweise unter Stufe 1 B ( ---> Antrag für subsidiär Schutzberechtigte ) - KEIN Recht auf FNZ haben Personen mit einem Status " Aufenthaltsgestattung " und "Duldung" :
1) Aufenthaltsgestattung nennt man das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens nach den Maßgaben des Asylgesetzes (AsylG) in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Aufenthaltsgestattung heißt zugleich die Bescheinigung, die Personen erhalten, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Diese berechtigt Asylbewerber bis zum Abschluss des Asylverfahrens, also bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.
2) Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind daher weiterhin ausreisepflichtig.
§ 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt, wessen Abschiebung ausgesetzt wird und aufgrund dessen eine Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) erhält; dies sind insbesondere Fälle, in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (zunächst) nicht durchgeführt werden kann. Die Duldung dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass er ausländerbehördlich registriert ist und von einer Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum abgesehen wird. Der Aufenthalt eines Ausländers wird mit der Duldung zwar nicht rechtmäßig, jedoch entfällt mit der Duldung eine Strafbarkeit wegen illegalen Aufenthalts nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wegen selbst verschuldeter Passlosigkeit ist jedoch möglich.Mit einer Duldung können Auflagen und Nebenbestimmungen verbunden werden. Die Duldung erlischt mit der Ausreise des Ausländers (§ 60a Abs. 5 AufenthG) und berechtigt nicht zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland.""
Weitere Hinweise finden Sie hier : ---> Information des UNHCR
Stufe 1 B : Antrag auf Familiennachzug ( FNZ)
Wenn Gründe nach Stufe 1 A ( 1 bis 4 ) vorliegen, ist weiter wie folgt zu verfahren :
Zur Wahrung der 3-Monatsfrist ( nach § 29 II Ziff. 1 AufenthG; sog. "Privilegierter Familiennachzug " : --> Aufenthaltsgesetz ) muss innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des BAMF Bescheids ein einmaliger Antrag gestellt werden ( formlos per Email oder Brief oder Fax (man hat hier das Absende-Datum auf dem Formular ) und zwar bei der Deutschen Botschaft in dem Land, in dem sich die Familienangehörigen aufhalten, die nach Deutschland einreisen wollen.
ODER : mit Hilfe eines Formulars unter diesem link des Auswärtigen Amtes :---> Fristwahrender Antrag
Bitte lesen Sie auf jeden Fall die dort verfügbaren weiteren Hinweise , z.B. unter der Überschrift :
" Fristwahrende Anzeige" oberhalb des Formulars .
Wichtige Information des Auswärtigen Amtes :
Die auf dieser Internetseite erstellte fristwahrende Anzeige wird nicht elektronisch gespeichert oder an die zuständige Behörde weitergeleitet. Bitte drucken Sie die fristwahrende Anzeige aus und speichern Sie das Dokument als pdf auf einem eigenen, sicheren Datenträger, damit Sie oder Ihre Familienangehörigen die fristwahrende Anzeige vorlegen können, wenn Sie das Visum in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen. Ohne Ausdruck kann Ihre fristwahrende Anzeige keine Wirkung entfalten. Eine vorherige Übersendung des Ausdrucks an die Auslandsvertretung ist nicht notwendig und kann nicht bearbeitet werden, bevor der Visumantrag persönlich abgegeben wurde.
19.2.2019: für subsidiär Schutzberechtigte , z.B. für Syrer und Eritreer : hier ist DIESER o.g. Antrag NICHT zu stellen sondern folgender Link anzusprechen : ---> Antrag für subsidiär Schutzberechtigte
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_categoryList.do?locationCode=subs&realmId=851
Weiterhin: siehe dieses Merkblatt der BAMF in Deutsch und Arabisch :
-->BAMF Merkblatt_Rechte_Pflichten_Subsidärer_Schutz
Für jedes Kind ist ein eigener Antrag auszufüllen !!
13.03.19: Der Helfer sollte sein Email-Konto angeben !! Man erhält dann folgende Email :
Guten Tag ......, (hier folgt der Name des Flüchtlings, der ein Visum beantragen will )
Sie haben sich auf der Terminliste zur Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten registriert.
Ihre Referenz-ID lautet: subs_12345678 [ diese Nr. ist von mir fiktiv gewählt ! ]
Der genaue Termin zur Visumbeantragung wird Ihnen rechtzeitig mit einer gesonderten Email mitgeteilt. Wegen der hohen Nachfrage kann dies mehrere Monate dauern.
Mit freundlichen Grüßen Auswärtiges Amt - Terminvergabesystem
02.01.2019: In Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde kann der Antrag nach § 29 II Ziff. 1 AufenthG auch dort gestellt werden, mit der Maßgabe, dass der Antrag von der AusBeh an die zuständige Deutsche Botschaft weitergeleitet wird. Lassen Sie sich von der AusBeh bestätigen , dass dieser Antrag bei der AusBeh auch die Kriterien der "fristwahrenden Anzeige" erfüllt !! Es gibt hier unterschiedliche Aussagen
15.7.2017 : dieser Antrag kann auch vom Helfer gestellt werden; der Helfer soll eine Kopie des Antrags behalten ! Und lassen Sie sich den Empfang v.d. Botschaft bestätigen .
15.7.2017 : Lassen Sie sich den Empfang v.d. AuslB bestätigen und/oder lassen Sie sich eine Kopie der Weiterleitung geben, damit Sie ggf später darauf Bezug nehmen können. Außerdem muss dieser Antrag später dem Visumsantrag beigefügt werden !
4.5.2017 : Antrag auf Verlängerung des Antrages
Aus Addis Abeba ist eine Bestätigungen der "Fristwahrenden Anzeige" mit Fristsetzung bekannt. Hier wird daraufhin gewiesen , dass man nach Erhalt der Fristwahrenden Anzeige 6 (manchmal 9 oder 15 Monate) Zeit hat, alle Unterlagen einzureichen. Nachdem dies ja meist z.Zt. nicht möglich ist, kann man aber die Frist verlängern, indem man eine Mail an die deutsche Botschaft schickt.
Hier entsprechende Nachricht der Botschaft: ""sollten Sie vor Ablauf der 15 Monate keinen Termin zugewiesen bekommen, können Sie uns kurz vor Ablauf der Frist noch einmal anschreiben und um Fristverlängerung bitten.""
Hinweis: Mustertext für den Antrag : siehe weiter unten bzw nutzen Sie den o.g.link und den dort verfügbaren Antrag . Weiterhin: siehe dieses Merkblatt der BAMF-->Merkblatt Rechte-Pflichten Flüchtlinge
Stufe 2 : Aufsuchen der Homepage der jeweiligen Deutschen Botschaft
Es sollten zunächst die dort verfügbaren Informationen genauestens gelesen werden. Außerdem müssen die Merkblätter für das Visa-Verfahren “ Langzeitvisum oder auch Nationales Visum oder KAT D-Visum genannt “ UND weitere Dokumente , wie z.B. der Visa-Antrag KAT D heruntergeladen werden.
Botschaft in Äthiopien
14.3.2019: Es liegt ein NEUES Merkblatt (Stand März 2019) vor :
--> Addis Merkblatt März 2019
Außerdem bitte diesen Link ansprechen :
--> Homepage Botschaft Addis - Allgemeine Hinweise
05.08.2019 : WICHTIG WICHTIG : Die Botschaft in Addis Abeba hat beiliegende Email verschickt :
( siehe die Streichung unter Zif 5 und die weitere Erklärung)
--> 05.08.2019 _Botschaft in ADDIS _ ÄNDERUNG der Mitteilung der Deutschen Botschaft v. 25.7.pdf
31.7.2019 : WICHTIG WICHTIG :Thema : persönliche Beantragung einer Personenstandsurkunde durch eritreische Flüchtlinge beim eritreischen Konsulat /Botschaft .
Die Botschaft schreibt am 31.7.19 hierzu :
Sehr geehrter Herr Steyrleuthner,
das Auswärtige Amt vertritt die Meinung, dass die Beantragung einer Personenstandsurkunde nicht mit einer Passbeantragung gleichzusetzen ist.
Seit drei Jahren fordert die Botschaft Addis Abeba zivilrechtliche Personenstandsurkunden an. Nur zivilrechtliche Urkunden sind für die Botschaft begrenzt überprüfbar und entsprechend verwertbar. Nur zivilrechtliche Urkunden können den Beweis des Personenstands erbringen (Geburt, Tod, Eheschließung). Hartnäckig hält sich die Meinung, auch bei Rechtsanwälten, dass die Botschaft die Wirksamkeit der religiösen oder gewohnheitsrechtlichen Eheschließung anzweifelt. Dem ist nicht so. Jedoch kann nur die zivilrechtliche Urkunde den Beweis der religiösen oder gewohnheitsrechtlichen Eheschließung erbringen.
Die Weigerung der Mitwirkung und Beibringung der angeforderten Urkunden gefährdet den Nachzug.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
15.1.2019 : Die Botschaft schreibt am 1.1.2019 und 26.7.2019 :
Die Eritreische Botschaft in Addis Abeba ist noch nicht operativ tätig. Die Verwaltungspraxis ist unverändert.
Die DE- Botschaft arbeitet weiterhin mit dem "Emergency Travel Document " ( ETD) und der Ausnahme von der Passpflicht. Dies ändert sich, sobald es den Antragsstellern möglich ist einen Eritreischen Nationalpass an der Botschaft zu bekommen. Es geht immer um die Erfüllung der PassPFLICHT. Ist es möglich einen Eritreischen Nationalpass zu erhalten, dann muss dieser auch vorgelegt werden.Die Beschleunigung des Verfahrens bei Vorlage eines Reisepasses beruht darauf, dass auf das Verfahren der Ausnahme von der Passpflicht verzichtet werden kann. Die Aufbausteuer und Zeichnung des Reue-Briefes werden als zumutbar angesehen und rechtfertigen nicht die Ausnahme von der Passpflicht. Die Botschaft Addis Abeba wird sich entsprechend der Verwaltungspraxis der Botschaften in der Region anpassen und den Nationalpass anfordern. Der Zeitpunkt richtet sich nach der Eritreischen Botschaft.
23.1.19 : IOM Addis Abeba, Unterstützung für Familienzusammenführung
Adress and phone
International Organization for Migration | Family Assistance Program | Addis Ababa, Ethiopia. | YeMez Building, Behind Zequala Building | Kirkos Sub City, Wereda 8 | Addis Ababa Ethiopia | Tel: +251.115. 57.17.07
Email : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Montag-Donnerstag von 8:00 bs 12:30 und von 13:30 to 17:00
Freitag von 8:00 bis 12:30
Die Botschaft bittet dringend darum, dass dieses Büro VOR Abgabe der Visaunterlagen eingeschaltet wird.
Man spricht dort : English, German, Amharic, Tigrinya, Somali and Arabic.
6.3.17: Als Erleichterung für die Helfer bei der Vorbereitung der Visaanträge finden Sie hier eine Übersetzung des Merkblattes in die Sprache Tigrinya. Achtung: die folgende Übersetzung erfaßt nicht den Stand März 2019 !!
---> Merkblatt_Übersetzung_Deutsch_Tigrinya_16.2.17
16.11.18: DNA-Test : es liegen neue Informationen der deutschen Botschaft für die Anforderung eines DNA Tests vor ( siehe auch Stufe 12 ) ---> Addis - Anfordern DNA Test
16.11.18 Verlassen der Flüchtlingscamps in Äthiopien : es liegen nun auch Informationen des UNHCR Büros in Berlin in deutscher Sprache vor. ---> UNHCR,Berlin : Verlassen der Camps
Hier finden Sie auch folgende wichtige Information : Flüchtlinge müssen sich grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise behördlich registrieren.Für die Registrierung ist die äthiopische Regierungsbehörde ARRA (Administration for Refugee and Returnee Affairs) zuständig.
16.11.18: Verlassen der Flüchtlingscamps in Nord Äthiopien : es liegen Informationen des dortigen UNHCR Büros in englischer Sprache vor, unter welchen Voraussetzungen die Camps verlassen werden dürfen, um z.B. nach Addis Abeba reisen zu können.
--> UNHCR Äthiopien - Verlassen der Camps -Engl
21.3.2018 : Visa Gebühren : die Botschaft Addis Abeba nimmt Gebühren ausschließlich in Landeswährung ETB (Birr) und in Bar an.
17.3.2018 : auf der Homepage der Botschaft ist ein Merkblatt zu "Remonstration und Klageerhebung - Stand Aug. 2017 " zu finden, das zum Tragen kommt, wenn der Visumsantrag abgelehnt wurde.
1.5.2017: Flüchtlinge aus dem äthiopischen Volksstamm der OROMOS : Das o.g. Merkblatt gilt lt. Botschaft auch für die Familien dieser Volksgruppe. Diese Personen sind äthiopische Staatsangehörige und werden somit in Äthiopien NICHT als Flüchtlinge angesehen !! D.h. diese Familien MÜSSEN für den FNZ einen äthiopischen Reisepass beantragen und dann bei der Botschaft mit den Visaanträgen vorlegen. JEDES Familienmitglied muss seinen EIGENEN Pass haben.
1.5.2017 : Flüchtlinge aus ERITREA : i.S. " Forderung nach Vorlage eines eritreischen Reispasses" gilt
folgendes :
- Die Botschaft teilt mit, dass es "...keine bilaterale eritreische Auslandsvertretung in Äthiopien gibt. Darum werden Pässe auch nicht nachträglich verlangt. Allerdings muss die Botschaft alle Personenstanddokumente verlangen, auf deren Grundlage der Nachzug erfolgen soll.""
- nach erfolgreicher Prüfung der Visanträge durch die Botschaft,
- ggf Vorlage der Zustimmung der AuslB in DE ( sollte bei der AuslB abgefragt werden : HINWEIS: man wird Ihnen nur bestätigen, dass eine Stellungnahme abgegeben wurde; über den Inhalt werden Sie nicht informiert ( lt. AuslBeh : das ist Aufgabe der Botschaft )
- UND ggf. erfolgreichem Abschluss eines DNA-Test ( falls gefordert - siehe Fussnote auf dem Merkblatt - UND o.g. Hinweis v. 16.11.2018: DNA-Test )
das sollte vom Helfer VORHER geklärt werden , weil sehr zeitintensiv !!) - Hierzu meine Empfehlung : schicken Sie MEINEN unter Stufe 12 erwähnten "Aktionsplan DNA Test" zur Abstimmung an die Botschaft . Das habe ich mit der Botschaft in Kairo erfolgreich so erledigt.
- ggf Vorlage der Zustimmung der AuslB in DE ( sollte bei der AuslB abgefragt werden : HINWEIS: man wird Ihnen nur bestätigen, dass eine Stellungnahme abgegeben wurde; über den Inhalt werden Sie nicht informiert ( lt. AuslBeh : das ist Aufgabe der Botschaft )
- für die Ausreise gilt dann :
4.5.2017 : NACH erfolgreicher Regelung ALLER Forderungen der Botschaft ( soll der Helfer sich bestätigen lassen !! ) muss der Flüchtling in Addis dann das nicht visierfähige äthiopische ETD ( Emergency Travel Document ) lt. Merkblatt beantragen. JEDES Familienmitglied muss sein EIGENES ETD haben !
Fotos , der UNHCR Flüchtlingsausweis und die Geburtsurkunden der Kinder sollten mitgenommen werden. Bitte vorher prüfen lassen, ob weitere Dokumente vorgelegt werden müssen. - Als nächsten Schritt muss die Flüchtlingsfamilie dann das ETD bei der Botschaft vorlegen
- Bei Abschluss des Verfahrens wird durch die Botschaft die Ausnahme von der Passpflicht (AvP) beim BAMF beantragt.
- Wird dieser Antrag (AvP) positiv beschieden, wird das deutsche Visum für die Einreise nach DE ( inkl. Stempel und Unterschrift der Botschaft ) auf „besonderem Blatt“ erteilt. ( Titel : Formblatt für die Anbringung eines Visums - dies ist ein Zusatzblatt, auf das das Visum geklebt wird.) Das Blatt wird noch mit den Daten des ETD versehen. Die Einreise in das Bundesgebiet erfolgt dann mit ETD, Bescheid BAMF AvP und dem sog. Blattvisum.
In das ETD wird dann der Ausreisestempel gegeben.
4.5.2017 : Registrierung der Heiratsurkunde : 15.10.18 : siehe o.g. Ausführungen unter TEIL 1 : Informationen zum Familiennachzug und Botschaft im Sudan
3.6.2017: Wir hören z.Zt. von der Verwandtschaft der Flüchtlinge in Eritrea ( die die Registrierung der Heiratsurkunde betreiben sollen ) : ""die Behörden verweigern die Registrierung , mit dem Hinweis, dass die Eheleute selbst kommen müssen, um die Registrierung zu beantragen . "" In einigen Regionen des Landes soll es gar keine Behörden geben, die die Registrierung vornehmen können.
Wir werden das - bitte auch mit Ihrer Hilfe - weiter beobachten und ggf den Botschaften z.K. bringen, damit hier eine andere Lösung herbeigeführt wird.
Forderung eines Sprachzertifikates : in den meisten Fällen gilt : Für den Nachzug zum in Deutschland lebenden anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtling muss kein Sprachnachweis vorgelegt werden, wenn die Ehe bereits bestand, bevor einer der Ehegatten seinen Lebensmittelpunkt in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat.
Ich empfehle allerdings, diese Fragestellung gleich beim Antrag auf Familiennachzug mit der Botschaft zu klären. Es kommt hier ggfs auf den Einzelfall an.
Botschaft in Israel
06.09.2017: Zugang zur Botschaft von Eritrea :
Der deutschen Botschaft liegen verlässliche Informationen vor, wonach die Eritreische Botschaft ab Oktober 2017 wieder Passanträge bearbeiten wird.
In der Vergangenheit wurden bereits Pässe von der Eritreischen Botschaft in Tel Aviv ausgestellt und im Rahmen des Visumverfahrens vorgelegt.
9.6.2017: In jüngster Zeit mehren sich die Anfragen für einen Familiennachzug von eritreischen Flüchtlingen von Israel zum Ehepartner in DE. Einige von ihnen leben ohne Registrierung in Israel; das verschärft das Problem.
7.4.2018/15.10.18 : Tel Aviv : --> Deutsche Botschaft
--> Nationale Visa --> Merkblatt in PDF : Checkliste Visum für Ehegattennachzug zum eritreischen Schutzberechtigten
Der Termin zur Vorlage der Visaanträge ist ebenfalls über das Online Portal der Botschaft in Tel Aviv zu buchen.
Hier ist der link : -->>Terminvergabe
Dann gehen Sie zu --> Visa/ Verpflichtungserklärung
Botschaft im Sudan
Khartoum, Sudan : ---> Merkblatt Familiennachzug aus Eritrea
direkter link zum Merkblatt,Visa-Antrag : Langzeit Visum für Deutschland
23.01.2019 : zum Merkblatt schreibt die Botschaft :
Unsere Merkblätter werden gerade überarbeitet und aktualisiert. In Kürze werden sie auf der Webseite eingestellt.
19.2.2019: IOM in Khartoum - Unterstützung für Familienzusammenführung
International Organization for Migration | Family Assistance Program
Das IOM schreibt am 25.1.19 :
IOM FAP in Sudan ist zur Zeit noch nicht im Betrieb, deshalb schicken Sie bitte ihre Fragen zu uns an IOM Deutschland. Es ist möglich, beide Sprachen (Deutsch und English) zu verwenden.
IOM Familienunterstützungsprogramm
+4915117660442 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
19.2.2019: Betr: KEINE CTDS für unbegleitete minderjährige Kinder
Die Botschaft schreibt am 6.2.19 :
"" CTDs (Convention Travel Documents ) werden bereits seit Anfang 2017 nicht mehr durch die Botschaft bei UNHCR beantragt. Weder für volljährige Antragsteller noch für minderjährige Kinder.
Die Bevollmächtigung für eine Person im Sudan kann durch die Eltern schriftlich geschehen. Diese Vollmacht kann an den Bevollmächtigen übersandt werden. Damit können rechtliche Angelegenheiten vor Ort geregelt werden. Zum Beispiel Vorsprache bei Botschaften, Beantragung von Urkunden oder Dokumenten.
Für minderjährige Kinder können die Eltern eine 3. Person vor Ort bevollmächtigten um den entsprechenenden Antrag auf Ausstellung eines eritreischen Reisepasses zu stellen. In welcher Form die eritreische Botschaft die Vollmacht erfordert, müssen Sie bitte bei der eritreischen Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt erfragen. Verbindliche Auskünfte können nur diese Stellen geben, da dort die jeweilis gültigen Vorschriften bekannt sind.""
19.2.2019: HINWEIS von STY : für die DE Botschaft kann m.E. die folgende Vollmacht genutzt werden :
Mustervollmacht der Caritas als PDF-Datei : --> Vollmacht Muster Caritas
Die Vollmacht für die ERI-Botschaft in Khartoum sollte m.E. in englischer Sprache erstellt werden.
Khartoum, Sudan :Merkblatt "Belehrung nach § 55 Aufenthaltsgesetz..----> direkter link :
Formulare
20.4.18/19.2.2019 :
Wenn Sie das Visum erhalten haben ,denken Sie an das EXIT VISUM der sudan. Behörden !! Kosten z.Zt. 8.500 Sud. Pfund ( Kurs: 1 Euro= ca. 20 SGP) Klären Sie außerdem mit der Airline, ob sie minderjährige Kinder OHNE Begleitung transportiert, falls das der Fall sein sollte ( es soll hier Probleme gegeben haben)
17.3.2018 : die Botschaft schreibt :
bitte beachten Sie, dass ab dem 18. März 2018 die Visagebühren ausschließlich in Euro angenommen werden.
Ab diesem Datum werden keine SDG ( lokale Währung ) mehr akzeptiert! Sie können in Banknoten von 5, 10, 20 oder 50 Euro zahlen.
Es werden keine Münzen sowie Banknoten über 100, 200 oder 500 Euro angenommen.
Ab dem 01.09.2017 gelten geänderte Gebührensätze für nationale Visa. Die Bearbeitungsgebühr erhöht sich auf 75,00 EUR bzw. 37,50 EUR für Personen unter 18 Jahren. Mit freundlichen Grüßen Visastelle der Deutschen Botschaft Khartum
06.09.2017: es liegen jetzt Informationen vor, wie sich Flüchtlinge zu verhalten haben, die im Sudan heiraten wollen, BEVOR sie nach Deutschland ausreisen
5.5.2017 : Merkblatt für syrische Flüchtinge in Khartoum, Sudan : direkter link : Merkblatt für syrische Flüchtlinge im Sudan
8.2.17: Hinweis der Botschaft in Khartoum, Sudan zum Merkblatt am 1.2.2017 :
Die Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Visaanträgen zur Familienzusammenführung eritreischer Staatsangehöriger wurde im letzten Jahr angepasst und vereinheitlicht. Die Vorlage eines eritreischen Reisepasses ist nunmehr für das Visumverfahren erforderlich. Die Reisepässe sind anerkannt und sofort visierfähig. Die Beantragung des Reisepasses kann bei der eritreischen Botschaft in Khartum vorgenommen werden. Die Cor-ID/ UNHCR-case file ist trotzdem von besonderer Bedeutung, da sie für die Antragsteller einen Aufenthaltsstatus für den Sudan darstellt.
4.5.2017 : Registrierung der Heiratsurkunde
Die Botschaft schreibt : Die Aufbausteuer und Reueerklärung sind keine Gründe, um von dem Nachweis der Eheschließung abzusehen. Der von Ihnen benannte Anspruch auf Familiennachzug entsteht aus der rechtmäßigen Eheschließung im Heimatland. Diese liegt beim Fehlen der Registrierung der Ehe nicht vor. Bei Nicht-Bestehen einer wirksamen Eheschließung besteht weder ein Anspruch auf Ehegattennachzug, noch ein Kindernachzug (sofern sich der Vater im Bundesgebiet aufhält) und auch kein Schutz gem. Art. 6 GG, dem Schutz der Familie. Die Registrierung der Eheschließung ist eine eritreische Ortsvorschrift. Sie ist keine „Hürde“, die von der Botschaft aufgestellt wird. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht der Antragssteller, ist es Aufgabe der Antragssteller die Verhältnisse zu ordnen und der Botschaft zu dokumentieren.Im übrigen legt der Code Civile in Eritrea fest, dass alle Ehen ( auch kirchliche/muslimische ) beim Standesamt eingetragen werden müssen. Das entspricht genau dem Verfahren, wie es in DE vorgeschrieben ist!!
Die Merkblätter enthalten genaue Anweisungen bzgl der mit dem Visa-Antrag einzureichenden Unterlagen. Die ORIGINALE dieser Dokumente müssen bei der Person im Ausland vorhanden sein. Kopien sollte der Flüchtling hier vor Ort haben.
Hinweis: Diese Unterlagen sollten sofort besorgt werden; es können z.B. Übersetzungen nötig sein.( siehe deshalb Kopf der Merkblätter )
15.7.2017 : Übersetzungen in die deutsche Sprache MÜSSEN von einem in DE zugelassenen Übersetzer angefertigt werden. Der Verfasser hat Namen von Übersetzern f.d. Sprachen Tigrinya ( Eritrea) , Amharisch (Äthiopien) und Arabisch (z.B. Syrien)
Dem Übersetzer sind NUR KOPIEN der eingescannten Unterlagen per Email zu schicken ! Auf KEINEN Fall die Originale schicken!!
Beglaubigungen dieser Übersetzungen durch eine Behörde oder Notar sind in den meisten Fällen nicht nötig. Auskunft geben die Merkblätter !
Für Antragssteller im Besitz eritreischer Reisepässe: lt. Merkblatt der Botschaft in Khartoum :
Aufenthaltstitel ( in Englisch : Resident Permit ) für den Sudan (gewöhnlicher Aufenthalt von mind. 6 Monaten im Sudan) muß bereits bei Terminvergabe vorhanden sein.
WICHTIG : es ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Resident Permits ( für jedes Familienmitglied ) SOFORT nach Erhalt der Pässe ( falls im Zufluchtsland
Sudan erworben) bzw nach Einreise beim Innenministerium des Zufluchtslands beantragt werden. Anderenfalls halten sich dieses Personen illegal im Lande auf !
( übrigens gelten hier die gleichen Bestimmungen wie auch in der BRD ) Wenn dann später diese Resident Permits beantragt werden MÜSSEN ( weil die Deutsche Botschaft das für die Visumserteilung fordert ) fallen neben den normalen Gebühren noch Strafzahlungen an; die Gesamtkosten beliefen sich in einem Fall auf 500 Euro pro Pass!! Bei einer Familie mit mehreren Kindern eine erhebliche Summe, mit der sich der Flüchtling verschuldet.
Forderung eines Sprachzertifikates : in den meisten Fällen gilt : Für den Nachzug zum in Deutschland lebenden anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtling muss kein Sprachnachweis vorgelegt werden, wenn die Ehe bereits bestand, bevor einer der Ehegatten seinen Lebensmittelpunkt in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat.
8.2.17 : Ich empfehle allerdings, diese Fragestellung gleich beim Antrag auf Familiennachzug mit der Botschaft zu klären. Es kommt hier ggfs auf den Einzelfall an.
Stufe 3 : Antrag für Termin zur Vorsprache /Interview bei der Botschaft Es muss ein Antrag für einen Termin zur Vorsprache bei der Deutschen Botschaft gestellt werden und zwar dort wo der Antrag auf FNZ ( s. Stufe 1 ) gestellt wurde ; zur Abgabe des Visa-Antrags auf Gewährung eines Langzeitvisums - KAT D – Hinweis : Die Beantragung des Termins erfolgt z.B. 19.2.19 : Betr. subsidiär Schutzberechtigte , z.B. für Eritreer : Die Botschaft in Addis Abeba schreibt : Der Nachzug zu subidiär Schutzberechtigten muss über die globale Terminliste beim Auswärtigen Amt in Berlin registriert werden. Für jedes Kind ist ein eigener Antrag auszufüllen !! https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_categoryList.do?locationCode=subs&realmId=851 Sollte bereits ein Antrag über die u.g. "normalen Portale" gestellt worden sein gilt dieser NICHT für subsidiär Schutzberechtigte und MUSS über den o.g. Link wiederholt werden !! -- Link für Anträge von syrischen Flüchtlingen https://familyreunion-syria.diplo.de/webportal/desktop/index.html#start - bei der Deutschen Botschaft in Addis Abeba , Äthiopien - - unter diesem Link : ( es handelt sich hier um ein Online-Verfahren mit automatischer Antwort !! ) 5.5.2017 : Terminvergabe Addis Abeba:https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=addi ACHTUNG : NICHT den folgenden link nutzen : Elektronische Antragserfassung (Drucker notwendig) https://videx.diplo.de/ap1_web/?0 dann : Sie kommen auf : Überschrift : Visumbeantragung : Es erscheint ein Formular, dass Sie ausfüllen müssen. Sie müssen ALLE mit Stern gekennzeichneten Felder ausfüllen : 5.5.2017 : es gilt im wesentlichen das gleiche Verfahren wie oben unter Addis Abeba beschrieben. Die Buchung eines Termins ist kostenlos. 19.2.19 : Betr. subidiär Schutzberechtigte , z.B. für Eritreer : siehe Erklärung unter Addis Abeba http://www.nairobi.diplo.de/Vertretung/nairobi/de/009__Visabestimmungen/visabestimmungen.html Hinweis : auf der rechten Seite der Homepage finden Sie diesen Eintrag : Online Visaantragstermin : Termine für Visaanträge können nur online gebucht werden. Mehr Informationen auf folgender Seite (in Englisch): ------> Online visa appointment dann weiter :http://www.nairobi.diplo.de/Vertretung/nairobi/en/008__All_20about_20Visa/008__online__appointment__en.html dann weiter : https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=nair&request_locale=de dann weiter : - Nationales Visum - Antragsteller aus Kenia, Burundi, Seychellen, Eritrea - ODER : Nationales Visum - Antragsteller aus Somalia -- National Visa (Long Term) Hinweis: mit nur EINEM Online Formulare wird die ganze Familie erfasst ! Geben Sie hier IHRE Email Adresse als Helfer ein ! Dann erhalten SIE die automatische Antwort für dem Termin und können dann den Flüchtling und seine Frau informieren. ( siehe Stufe 4 ) |
Stufe 4 : Termin Vergabe Die Deutsche Botschaft vergibt einen Termin für diese Vorsprache (auch Interview genannt ) . - von den Botschaften wird über das o.g. Online Verfahren ein Temin „automatisch“ vergeben. Die Email geht dann an Ihre Email Adresse ( siehe oben : Hinweis Stufe 3 ). Diese Email ist gut aufzubewahren ! In dieser Terminbestätigung finden Sie auch einen link, den man für STORNIERUNGEN anklicken muss. (siehe hierzu Stufe 5 C ) 13.03.19 : Aus gegebenem Anlaß folgender Hinweis : Die Botschaft in Addis teilt mir mit, dass sie in keinem Fall Termine per Telefon mitteilt, sondern immer NUR per Email !! Weiteres Vorgehen ist auch der Homepage der Botschaft zu entnehmen. Hinweis : Wartezeiten von aktuell zehn bis zwölf Monaten sind möglich; je nach Auslastung der jeweiligen Botschaft. |
Stufe 5 A : E-Mail Konto für die Ehefrau Die Ehefrau muss ein E-Mail Konto haben, um hierüber die Visa-Unterlagen an sie verschicken zu können. Dieses Konto kann hier durch den Helfer eingerichtet werden. Sinnvoll ist : G-Mail von Google ( ist im Ausland sehr bekannt ) Hinweis : Der Flüchtling sollte seiner Ehefrau sagen, dass sie sich rechtzeitig nach einem in der Nähe ihrer Wohnung gelegenen Internet-Cafè umsehen soll und sicherstellen muss, dass ihr jemand beim Ausdruck der Unterlagen helfen wird. Adressen in Khartoum kann ich ggf zur Verfügung stellen. Stufe 5 B : die Ehefrau sollte eine Handy Nr. haben, die auch an die Botschaft,etc gegeben werden kann. Diese Handy Nr. sollten Sie als Helfer kennen !! Stufe 5 C : Stornierung eines Termins bei der Botschaft Für den ungewöhnlichen Fall, dass – meist auf Wunsch des hier lebenden Flüchtlings – der vergebene Interview/Vorsprache Termin storniert werden soll, empfehle ich folgende Vorgehensweise: a) der Helfer schreibt einen Text, der aussagen sollte, dass Herr…..die Stornierung des Termins wünscht, und Sie als Helfer beauftragt, diese Stornierung durchzuführen. Hierbei sollten Sie einen Übersetzer aus Ihrer Stadt hinzuziehen, der dann auch namentlich als Zeuge diese Erklärung mit Ihnen und dem Flüchtling unterzeichnet. b) machen Sie je eine Foto-Kopie für den Helfer und den Flüchtling c) schreiben Sie eine Email an die Botschaft in Khartoum, Sudan, wie bei der Beantragung (siehe Stufe 3 ) d) ODER: Sie nutzen den Link in der unter Stufe 4 erwähnten Terminbestätigung, um die Stornierung durchzuführen. e) Sie erhalten dann wieder eine Email über die Stornierung ; Sie sollten je eine Kopie an den Dolmetscher und den Flüchtling geben. |
Stufe 6 : Helfer vor Ort im Ausland Es wird dringend empfohlen, einen vertrauenswürdigen Helfer vor Ort im Ausland zu haben, der Englisch sprechen sollte und der der Ehefrau z.B. bei dem Herunterladen der Dokumente im Internet Cafè und als Übersetzer bei den Behörden helfen kann. Diese Helfer verlangen in der Regel eine Gebühr. Die Frau sollte das VORHER erfragen und mit ihrem Ehemann hier absprechen, damit ausreichend Geld vorhanden ist. Auch sollte so verfahren werden, dass VOR Erbringung einer Leistung NUR eine Anzahlung geleistet wird und der Rest erst NACH positivem Ausgang gezahlt wird. Hinweis : Leider wird aus schlechter Erfahrung dringend geraten, diesen lokalen Helfer sehr sorgfältig auszuwählen. Gfs sollten VORHER andere hier lebende Flüchtlinge nach Namen befragt werden ! 13.3.19 In Addis hilft das IOM Addis Abeba, Unterstützung für Familienzusammenführung ( weitere Details : s. Stufe 2 ) |
Stufe 7 : Ausfüllen des Visa Antrags - Formular für KAT D - Nationales Visum Durch den Helfer /Tandem-Partner des HIER lebenden Flüchtlings UND Beifügen aller o.g. geforderten Unterlagen ( s. Stufe 2 ) zu erledigen. Hinweis : für den Familiennachzug ist NUR das Formular für KAT D Visum zu nutzen; für Flüchtlinge aus Syrien ist dieser Link wichtig : https://familyreunion-syria.diplo.de/webportal/desktop/index.html#start für jedes Kind ist ein eigener Visaantrag auszufüllen ; das ist unbedingt einzuhalten, weil sonst ggf die Unterlagen NICHT akzeptiert werden und ggf ein neuer Termin nötig ist. Das Formular ist von der Homepage der jeweiligen Botschaft als PDF Datei abrufbar und kann händisch ausgefüllt werden; 8.2.17 : der Verfasser verfügt über eine per PC im WORD-Format ausfüllbare Datei ! Kann angefordert werden. Hinweis: meine Empfehlung an die Helfer : machen Sie rechtzeitig einen Ausdruck des Formulars und besprechen Sie die anzugebenen Einzelheiten mit dem Flüchtling. Einige Informationen müssen ggf erst noch beschafft werden, was durchaus zeitaufwendig sein kann. Der hiesige Helfer sollte sehr darauf achten, dass ALLE geforderten Unterlagen ( s. Stufe 2 ) verfügbar sind. Die Botschaften behalten sich das Recht vor, unvollständige Anträge abzuweisen. Siehe auch entsprechende Hinweise auf den Merkblättern der Botschaften. Man sollte auf keinen Fall bis zum Interview-Termin bei der Botschaft warten, um letztlich herauszufinden, welche Dokument gebraucht werden. Damit riskieren Sie, dass die Anträge abgewiesen werden und Sie einen neuen Termin beantragen müssen. Zu Lasten des Flüchtlings ! |
Stufe 8: Versand des/der Visa Antrags/Anträge Durch den hiesigen Helfer an das unter Stufe 5 genannte E-Mai Konto der Ehefrau im Ausland zu erledigen. Ein postalischer oder Email- Versand an die Botschaft ist NICHT möglich !! ( die Anträge müssen ja VOR dem Interview unterschrieben werden ! ) 13.3.19 In Addis hilft das IOM Addis Abeba, Unterstützung für Familienzusammenführung ( weitere Details : s. Stufe 2 ) Hinweis: es wird empfohlen, je Antragsteller, d.h. für die Ehefrau und für jedes Kind ein separates Email zu schreiben und die Unterlagen zu versenden. Das Email sollte die genauen Anweisungen für den Ausdruck der Unterlagen enthalten ( z.B. Anzahl Kopien, Unterschrift, Original Dokumente, etc. ) Ein Mustertext kann beim Verfasser angefordert werden. |
Stufe 9: Wahrnehmen des von der Deutschen Botschaft genannten Termins HINWEIS für Khartoum, Sudan : 6.3.17 : Lt. Aussage der Botschaft : Die Visastelleist für den Publikumsverkehr wieder in der Deutschen Botschaft geöffnet . Riverside Apartment C 7, Plot 12/13, Bahri, Helat Hamad Kafouri Estate, Khartum. Informationen zu Visa- und Passfragen erhalten Sie ausschließlich Dienstags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr unter der Nummer 00249 9121 40 992. Hinweis: falls Kinder vorhanden sind : ALLE Kinder müssen die Mutter zu diesem Termin begleiten. Es wird empfohlen, dass der in Stufe 6 erwähnte lokale Helfer die Frau und Kinder als Übersetzer begleitet. Während dieses Termins werden der Antrag und die Unterlagen von der Botschaft geprüft und ggf zusätzliche Dokumente gefordert. Die Botschaft soll die Frau und/oder den lokalen Helfer am Ende des Termins informieren, ob der Antrag und die Unterlagen akzeptiert werden und ihnen sagen, welche Schritte dann weiter erfolgen sollen. ( z.B. Forderung eines DNA-Tests oder Forderung von neuen Unterlagen ) Lt. Botschaft in Khartoum : Nach Abgabe der Unterlagen werden für die abschließende Bearbeitung dieser Visakategorie mindestens zwei Monate benötigt. 25.10.2017 : Die Nachreichung von Dokumenten zu bereits gestellten Anträgen ist sonntags bis donnerstags, jeweils von 13:30 bis 14:00 Uhr, möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihnen der Zugang zur Visastelle nur gewährt wird, wenn Sie Ihren Zahlungsbeleg (mit Aktenzeichen des Vorgangs) vorweisen können. Der Prozess für den DNA-Test - siehe Stufe 12 - ( regelmäßig gefordert für Flüchtlinge aus Eritrea, deren Identität VORHER durch registrierte Heiratsurkunde und eritreischen Pass belegt wurde; siehe Hinweis in Stufe 2 ) ist hier dargestellt : --> Aktions Plan DNA Test (4 Seiten,570 KB) 29.10.2017: Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass für die Vorlage von neuen Unterlagen die Botschaft einen zeitnahen Termin vergibt, der aber realistisch in Bezug auf die Möglichkeit der Dokumentenbeschaffung sein muss. Legen Sie sofort Protest ein, falls man einen komplett NEUEN Vorsprache-Termin vergeben will, der dann erfahrungsgemäß Monate später liegen kann !! Das kommt leider immer mal wieder vor !! |
Stufe 9 A ) Visa Gebühren : |
Stufe 10: Information der Ausländerbehörde durch die Botschaft Wenn die Unterlagen von der Botschaft akzeptiert wurden, informiert die Botschaft die Ausländerbehörde (ABeh) , die für den hier lebenden Flüchtling zuständig ist. Es werden die vorgelegten Unterlagen an die Ausländerbehörde zur Freigabe geschickt; danach prüft die ABeh die Unterlagen und hat ggf Rückfragen an den hier lebenden Flüchtling. Wenn diese Prüfung - die allerdings auch einige Zeit in Anspruch nehmen kann !! – positiv verlaufen ist, erteilt die ABeh der Botschaft die Freigabe zur Ausstellung eines Visums für die Familienangehörigen, die hier einreisen wollen. Allerdings kann sowohl die Botschaft als auch die ABeh einen DNA-Test fordern. Hierüber wird der Flüchtling ggf von der ABeh informiert. ( Details: s. Stufe 12) 19.3.19 : ich verweise allerdings auf den Hinweis der Botschaft in Addis i.S. DNA Test unter Stufe 2 - Botschaft Äthiopien. Meine Empfehlung : im Falle der Forderung des Tests durch die ABeh : verweisen Sie die ABeh auf den o.g. Hinweis der Botschaft , um ggfs Probleme zu vermeiden. |
Stufe 11: Erteilung eines Visum nach KAT D – Langzeitvisum für die BRD Alle Personen, die Sudan verlassen, benötigen hierfür ein Exitvisum – egal ob Sudanese oder Nicht-Sudanese und egal ob der gewöhnlichen Aufenthalt im Sudan liegt oder jemand nur kurze Zeit im Land war. Alle Ausländer müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren, Flüchtlinge ebenso wie Touristen, Diplomaten, Geschäftsreisende, Aussiedler – einfach alle. Diese Registrierung ist nicht das gleiche wie eine Aufenthaltserlaubnis und nicht das gleiche wie eine COR-ID Card. Nicht alle Flüchtlinge folgen dieser Registrierungspflicht. Es gibt verschiedene sudanesische Gesetze, die sich mit Ausreiseregeln befassen. Ob im Einzelfall der Nachweis des Aufenthaltstitels durch die COR ID Card in Verbindung mit einem Pass ausreicht, um ein Exit Visum zu bekommen oder ob ein Residence Permit benötigt wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Das kommt eben auf den Einzelfall an; es gibt Fälle von beiden Arten der Ausreise. Das entscheiden die Sudanesischen Behörden – darauf haben wir keinen Einfluss. Die Entscheidung, über welchen Weg Antragsteller nach Erhalt eines Visums ihre legale Ausreise einleiten wollen, müssen diese alleine treffen. In jedem Fall kostet die Ausreise Gebühren, die unterschiedlich hoch sein können. |
Stufe 12 : Forderung eines DNA Tests Hinweis : in dem o.g. Aktionsplan DNA-Test finden Sie einen Link zu anderen Laboren in DE Stufe 13 - Maßnahmen NACH Einreise der Familie |
Details zu II) Stufe 1 : Antrag auf Familiennachzug zur Wahrung der 3-Monatsfrist
3. Voraussetzung und Hinweise für den im Ausland lebenden Flüchtling und die Kinder : a) für Füchtlinge in Addis Abeba, Äthiopien : Der Flüchtling soll auf jeden Fall bei der Behörde "National Intelligence and Security Service - Administration for Refugee/Returnee Affairs" ein Dokument beantragen, das mit einem Foto der Frau und der Kinder versehen ist und ihr erlaubt, sich in Addis Abeba aufzuhalten. Hier ein Muster : --->UNHCR Refugee Certificate |
FRISTEN :
genannt ): diese sollten beim Flüchtling hier vor Ort als KOPIE vorhanden sein. ACHTUNG: die Originale dieser o.g. Urkunden MÜSSEN bei den Familienangehörigen im Ausland verfügbar sein, damit sie später mit dem Visa-Antrag bei der Deutschen Botschaft vorgelegt werden können. Übersetzungen der Urkunden : - für diesen Antrag reichen zunächst die Kopien der ausländischen Dokumente - ALLERDINGS wird empfohlen, Übersetzungen in Deutsch so schnell wie möglich einzuholen. - hierzu sind aber auch die Merkblätter der Deutschen Botschaften zu beachten !! |
Übersetzer : |
Text des Antrags auf Familiennachzug Sehr geehrte Damen und Herren, in oben genannter Angelegenheit schreibe ich im Namen von Herrn ….. [Familienname des Flüchtlings] , Vorname : ……..; geboren am ………. , wohnhaft : …………………[ HINWEIS : hier volle Adresse lt. Ausweisdokumente angeben; falls der Flüchtling noch in einer Sammelunterkunft lebt, dann diese Adresse angeben ] Herr …………. ist bestandskräftig anerkannt als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 60 I AufenthG). Herr ………………. [Name des hier lebenden Flüchtlings ] lädt hiermit seine Familienangehörige/Ehefrau …….. , [hier vollen Namen z.B. der Ehefrau, wie in den Dokumenten der Ehefrau angegeben; ACHTUNG : Frauen aus Eritrea und Äthiopien haben NICHT den gleichen Familiennamen wie der Ehemann, trotz Heirat !! ] Es wird daher beantragt : - Visum zum Familien/Ehegattennachzug gemäß § 29 II Ziff. 1 AufenthG zu erteilen. - Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde ist erforderlich, jedoch ohne die Voraussetzungen aus § 5 I AufenthG, insbesondere muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein und ausreichender Lebensraum vorgehalten sein. Dem Familienvater wurde unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Wir fügen u.g. Anlagen bei und bitten hiermit um Eingangsbestätigung dieses Antrags zwecks Wahrung der 3-Monatsfrist . Anlagen: 1 Seite : Kopie des blauen Reiseausweises Nr. [ HINWEIS z.B. „Z0 8J 60 Y6C von Herrn …….., Vorname : …….. ; gültig bis ……… [ HINWEIS : hier muss die Seite mit dem Bild aus dem blauen Reiseausweis des hier lebenden Flüchtlings geschickt werden] 2 Seiten : Kopie des Aufenthaltstitels, Nr. …….von Herrn ………., Vorname : ……. ; gültig bis ……, inkl. Adresse in ………….[ hier die Stadt, Straße angeben ] 1 Seite : Kopie der Heiratsurkunde vom ……..; deutsche Übersetzung wird zum Visaantrag der Ehefrau nachgereicht 1 Seite : Bestandskraftvermerk , Gesch.Z : …………..[ HINWEIS : z.B. “56 96 940-224 vom 16.2.2016 - Stempel und gezeichnet : z.B. .... Name des Bearbeiters] Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag von : Herrn ……………….[ Name des o.g. Flüchtlings ] [ hier ist der Name des Helfers/Tandem-Partners anzugeben, z.B. ] |
zu Stufe 3 – Antrag auf Termin zur Vorsprache / Interview bei der Deutschen Botschaft zwecks Abgabe der Visa-Anträge Wenn Sie sich länger als 90 Tage in der Bundesrepublik aufhalten wollen (z.B. zur Beschäftigung, als Au-Pair oder zu Studienaufenthalten) oder ein Visum zur Familienzusammenführung benötigen, beantragen Sie bitte ein nationales Visum. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen kann es bei der Terminvergabe für nationale Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung zu Wartezeiten von aktuell zehn bis zwölf Monaten kommen. Bitte beachten Sie, dass nach Abgabe der Unterlagen die Bearbeitungszeit für Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung mehrere Monate beträgt (für Studenten/ Stipendiaten ca. sechs bis acht Wochen). Bitte sehen Sie während dieser Zeit von nicht notwendigen Anfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sollten Unterlagen fehlen oder die Botschaft weitere Informationen benötigen, wird sich die Visastelle mit den Antragstellern bzw. Bevollmächtigten direkt in Verbindung setzen. Hinweis: Nachreichungen von bisher fehlenden Unterlagen sind nur montags und mittwochs, zwischen 09:30 Uhr und 10:30 Uhr möglich.
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TEIL 2 : Sonstige Informationen für die Zusammenarbeit mit Flüchtlingen
( Stand : 12.08.2019 - Änderungen in ROT)
( die Themen sind ev. noch nicht alphabetisch geordnet. Bitte nutzen Sie die Suchfunktion auf der linken Seite der Homepage )
Hier werden teilweise Themen angesprochen, die in Deutschland zwar bekannt sind, aber den Flüchtlingen sicher nicht .
Wohnungsangebot
- Sie haben eine Wohnung , die Sie gern auch an eine Flüchtlingsfamilie vermieten würden ?
Bitte sprechen Sie uns an; wir geben Ihnen jede Unterstützung, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen.
Die Stadt Viernheim hat eine Initiative gestartet "Vermiete doch an die Stadt" . Die Stadt tritt gegenüber dem Vermieter als Mieter auf und vermietet ihrerseits - in Absprache mit dem Vermieter - die Wohnung an den Wohnungssuchenden.
Unsere Telefon Nrn. : 06204 78 351 oder 0170 730 51 60
Spenden
Sie würden gern unsere Initiative " Ich bin ein Viernheimer " mit einer allgemeinen Spende unterstützen ?
- Nutzen Sie hierzu bitte diesen link : ---> Spendenkonto
- Sie würden gern Ihre Hilfe einer Flüchtlingsfamilie direkt zukommen lassen ?
Wir empfehlen in diesem Fall , sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir geben Ihnen die entsprechenden Hinweise.
Allgemeine Informationen - Empfehlungen - Bankkonto : jeder Flüchtling hat Anrecht auf ein Bankkonto. Der Helfer sollte darauf hinwirken, dass ALLE Kontoauszüge regelmäßig bei der Bank abgeholt und aufbewahrt werden. Weiterhin sollte der Flüchtling berücksichtigen, dass immer mindestens 10 Euro auf dem Konto sind. Diese Konten dürfen in der Regel nicht überzogen werden ! Falls der Flüchtling einen festen Arbeitsvertrag hat, kann mit der Bank ggf eine Umstellung auf bessere Konditionen vereinbart werden. Hinweis: die Aufbewahrung der Kontoauszüge ist von großer Bedeutung, da das JobCenter im Zusammenhang mit den Anträgen auf finanzielle Hilfe nach SGB II regelmäßig die Vorlage der Kontoauszüge verlangt. - Ordner: richten Sie für den Flüchtling einen Ordner mit Register ein, in dem er alle Unterlagen ablegen kann. - Vollmacht : ich empfehle, sich vom Flüchtling eine Vollmacht geben zu lassen; das erleichtert die Zusammenarbeit mit allen Behörden und den Botschaften. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Sie als Helfer in vielen Fällen KEINE Auskunft erhalten ( Datenschutz ) Details folgen unter " Vollmacht " |
Arbeitsaufnahme - grundsätzliche Voraussetzungen - - Sozialversicherungsausweis : bei der Krankenkasse beantragen; wird von dieser bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt und dem Antragsteller direkt zugeschickt. Der Vorgang kann mehrere Wochen dauern. - Rentenversicherungs Nr. : bei der Krankenkasse beantragen - Kopie der Krankenkassen Karte - Konto Nr. des Bankkontos - Aufenthaltstitel ( kleiner Ausweis in Größe einer Scheckkarte ) - falls noch KEIN Aufenthaltstitel vorliegt : Kopie der sog. Fiktionsbescheinigung; hier wird auch die Arbeitsaufnahme erwähnt - ACHTUNG : - - eine Kopie des Arbeitsvertrages muss sofort an das zuständige JobCenter geschickt werden. - - eine Kopie des Arbeitsvertrages muss sofort an das zuständige Amt für Soziales des Kreises, Sachgebiet Flüchtlinge geschickt werden. - JEDE Art der bezahlten Arbeit MUSS dem JobCenter und dem Amt für Soziales des Kreises gemeldet werden. - - die monatlichen Gehaltsabrechnungen sind sorgfältig aufzubewahren, weil sie ggf dem JobCenter vorgelegt werden müssen - - bei geringfügiger Beschäftigung kann der Lohn ggf BAR ausbezahlt werden.In diesem Fall sind Quittungen des Geldempfangs vorzulegen - - Gehalt : z.Zt. gilt ein Mindestlohn von 8,50 Euro , ab Januar 2017 von 8,84 Euro pro Stunde - - Steuerklasse : Wenn der Flüchtling hier allein lebt und die Familie NOCH NICHT hier in Deutschland (DE) wohnt, wird die Steuerklasse 1 vergeben. Erst nach Einreise der Ehefrau ( und ggfs der Kinder ) wird die Steuerklasse 3 vergeben. Siehe hierzu auch die o.g. Checkliste unter Stufe 13. - - Kinderfreibetrag : kann erst vergeben werden, wenn die Kinder hier in DE wohnen. (Die Registrierung der Kinder bei der zuständigen Botschaft im Rahmen des Familiennachzugs gilt NICHT !) Der Aufenthalt von Frau und Kinder ist durch eine Aufenthaltsbescheinigung der Stadt zu belegen. |
Anträge für das JobCenter mit diesem Link gelangen Sie zu den diversen Anträgen : ---> Anträge für das JobCenter |
Arbeitsaufnahme - Beantragung von Urlaub Jedem Arbeitnehmer steht ein Jahresurlaub zu, der dem Arbeitsvertrag zu entnehmen ist. Der Arbeitnehmer muss diesen Urlaub VOR Beginn rechtzeitig anmelden. Achtung: meine Empfehlung : die Helfer sollten das den Flüchtlingen eindringlich erklären. |
Arbeitsaufnahme- Krankmeldung - - Grundsätzlich ist der Arbeitgeber SOFORT vom Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass er an diesem Tage nicht zur Arbeit |
Aufenthaltstitel und Reiseausweis Der Flüchtling sollte so schnell wie möglich einen Aufenthaltstitel ( kleiner Ausweis im Scheckkarten Format ) und einen |
Aufenthaltsbescheinigung Der Flüchtling sollte so schnell wie möglich eine Aufenthaltsbescheinigung bei der Stadtverwaltung beantragen. Dieses Dokument ist z.B. für den Familiennachzug bei der Botschaft vorzulegen. |
Führerschein Für die schnelle Integration und Flexibilität am Arbeitsmarkt ist es oft vorteilhaft, dass der Flüchtling einen Führerschein besitzt. |
Kindergeld Kindergeld kann der Flüchtling erst dann beantragen, wenn seine Familie in Deutschland eingereist ist. Der Antrag auf Familiennachzug bei der Botschaft gilt NICHT. Siehe hierzu auch die o.g. Checkliste unter Stufe 13. |
Krankenkasse Nach 15 Monaten – sollten sie immer noch im laufendenden Asylverfahren sein- müssen die Flüchtlinge nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004 bei einer Krankenkassen versichert werden. In der Regel macht das Flüchtlingsamt das bei der AOK . Die Flüchtlinge gelten nicht als Pflichtversicherte sondern als sog. Betreute Mitglieder. Sie erhalten allerdings wie jeder Pflichtversicherte eine Karte. Die entstandenen Krankenkosten werden mit dem Flüchtlingsamt abgerechnet. Meine Empfehlung: der Flüchtling sollte sich so schnell wie möglich vom Arzt eine Grundimpfung geben lassen, da die meisten Flüchtlinge nicht geimpft wurden. |
Mietzahlung für die Gemeinschafts-Unterkunft ( Beispiel : Kreis Bergstraße ) 12.08.2019 : die u.g. Information wurde inzwischen geändert ; weitere Details folgen schnellstens. Weitere Informationen unter diesem link : Flüchtlingshilfe Heppenheim 15.01.2019 : von : Flüchtlingshilfe Heppenheim e.V. Hallo zusammen, Die Erhöhung von 194,- Euro pro Kopf und Monat auf nun 328,23 Euro pro Kopf und Monat erfolgt rückwirkend zum 01. Januar 2017. Für Flüchtlinge im Leistungsbezug hat diese Erhöhung erst einmal keine Relevanz, außer dass sie die Übernahme der Kosten durch den Leistungserbringer beantragen müssen. Insgesamt entlastet sich der Kreishaushalt in nicht unbeträchtlicher Höhe. So weit sind die Satzung und die Erhöhung lediglich eine Verteilung von öffentlichen Geldern von einer Tasche in die andere. Problematisch wird es dann, wenn ein Unterkunftsbewohner aus dem Leistungsbezug aussteigt, weil er eine Beschäftigung gefunden hat. Wir vermitteln ja gerade Flüchtlinge in Vollzeitjobs und es gibt viele gute Gründe dafür. Bei einem Nettoeinkommen von z.B. 1.000 Euro werden dann pro Monat die 328,23 Euro Unterkunftskosten fällig. Lebt dieser Bewohner in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer weiteren Person, so ist auch für diese dieser Betrag vom Nettolohn zu zahlen, allerdings nur so viel, dass der Sozialhilfesatz als Einkommen übrig bleibt. Dazu muss aber ein formloser Antrag gestellt werden. Lt. § 4 Abs. 1 des Landesaufnahmegesetzes erhebt der Kreis als zuständiger Träger Gebühren für Unterkunft und Heizung. Für eine Person beträgt die Gebühr 194 Euro pro Monat. Sie wird auch fällig, wenn z.B. 2 Personen in einem Zimmer wohnen ! Sie wird von allen Flüchtlingen erhoben. Hierzu erhält der Flüchtling vom Sozialamt des Kreises einen entsprechenden Bescheid. Es wird allerdings wie folgt unterschieden : a) Personen, die einen Arbeitsvertrag haben ( Vollzeit Arbeit ) Der Flüchtling muss diese Gebühr selbst zahlen. Es wird empfohlen, für die Zahlung einen Dauerauftrag bei der Bank einzurichten. b) Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten Die Gebühr wird vom JobCenter an das Sozialamt überwiesen. Hierzu hat der Flüchtling eine Erklärung zu unterschreiben und an das Sozialamt des Kreises zu schicken. HINWEIS: es kommt immer wieder vor, dass für Personen, die einen Arbeitsvertrag haben, die Mietforderung erst lange nach Arbeitsaufnahme gestelllt wird. Somit ist dann in Einzelfällen eine erhebliche Nachzahlung fällig. Hier sollte der Helfer mit dem Sozialamt des Kreises eine Ratenzahlung vereinbaren, die in der Regel auch akzeptiert wird. Auch für diese Nachzahlung sollte ein - zeitlich begrenzter - Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. |
Mülltrennung : 11.2.17: für Eritreer : es liegen Informationen in der Sprache Tigrinya vor : --> Mülltrennung in Tigrinya 1 --> Mülltrennung in Tigrinya 2 |
Ortsabwesenheit : siehe : Reisen der Flüchtlinge |
Reisen der Flüchtlinge
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Vollmacht Es wird dringend empfohlen, dass sich der Helfer vom Flüchtling eine Vollmacht unterschreiben lässt, damit der Helfer weitgehend autonom dem Flüchtling bei allen Behörden, etc. helfen kann. Diese Vollmacht sollte dann sofort an alle Institutionen ( Ausländeramt, Sozialamt, JobCenter, Stadtverwaltung, Deutsche Botschaft wegen Familiennachzug, etc. ) verteilt werden . Nur so werden dem Helfer Informationen erteilt und er kann frei mit den Behörden sprechen und korrespondieren! Ein Muster kann vom Verfasser zur Verfügung gestellt werden. |
Vollmacht vom JobCenter Das beiliegende Formular wird vom JobCenter Viernheim zur Verfügung gestellt. Ich habe es leicht erweitert, damit es auch für andere Behörden genutzt werden kann. 1.5.2017: eine WORD Datei ist auf Anfrage verfügbar. ---> Vollmacht |
Wohnberechtigungsschein ( Beispiel : Viernheim ) 1.5.2017 : Der Flüchtling sollte so schnell wie möglich beim Wohnungsamt oder Amt für Soziales der Stadt einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Ohne diesen Schein kann er bei der Zuweisung von städtischen oder Sozialbauwohnungen nicht berücksichtigt werden. |